Nach Ermittlungen des Schweinfurter Zolls – Mehrjährige Haftstrafen für Schwarzarbeit
Schweinfurt / Würzburg / Landkreis Bergstraße – Zu mehrjährigen Haftstrafen wurden die beiden Hauptverantwortlichen eines Bauunternehmens im Bereich des Hoch- und Tiefbaus aus dem südhessischen Kreis Bergstraße vom Landgericht Darmstadt verurteilt.
Der formale, eingetragene Geschäftsführer, ein 45-jähriger südosteuropäischer Staatsangehöriger sowie ein 47-jähriger südosteuropäischer Staatsangehöriger, welcher das Unternehmen nach seinem alleinigen Willen faktisch führte, hatten sich des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt, der Steuerhinterziehung sowie des Betruges zum Nachteil der SOKA-Bau (Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft) in jeweils 10 Fällen schuldig gemacht.
Dem Urteil gingen umfangreiche Ermittlungen und auch verdeckte Maßnahmen durch Beamtinnen und Beamte des Schweinfurter Zolls voraus. Hierbei konnte festgestellt werden, dass neben korrekt gemeldeten Arbeitnehmern weitere nicht oder in zu geringem Umfang angemeldete Arbeitnehmer beschäftigt und ganz oder teilweise „schwarz“ entlohnt wurden.
Um die hierfür erforderlichen Barmittel zu erlangen und die Vorgehensweise zu verschleiern, bedienten sich die beiden Beschuldigten sogenannter Servicefirmen und nahmen deren „Dienstleistungen“ in Anspruch. Zu den „Dienstleistungen“ dieser Servicefirmen zählte neben dem Ausstellen von fingierten Abdeckrechnungen, deren Rechnungssummen keine tatsächlich erbrachte Arbeitsleistung zugrunde lag, auch die Anmeldung von Arbeitnehmern zum Schein. Um das zur Zahlung der Schwarzlöhne erforderliche Schwarzgeld zu generieren, teilten die beiden Beschuldigten den jeweiligen Servicefirmen die gewünschte Rechnungssumme und den Rechnungstext für die fingierten Abdeckrechnungen mit. Die Servicefirma stellte daraufhin die Rechnungen mit dem gewünschten Inhalt. Anschließend überwiesen die Beschuldigten die vereinbarte Rechnungssumme auf das Konto der Servicefirma. Diese hob die Beträge zeitnah nach Kontogutschrift in bar ab und händigte sie den beiden Unternehmern abzüglich einer vereinbarten Provision für das Erstellen der Abdeckrechnung sowie gegebenenfalls abzüglich der Kosten für die Scheinanmeldung von Arbeitnehmern aus. Durch diese „Kick-Back-Zahlungen“ war es den Beschuldigten möglich, ihre Arbeitnehmer „schwarz“ zu entlohnen, da sie der Sozialversicherung und dem Finanzamt vorspiegeln konnten, dass die entsprechenden Leistungen nicht durch ihr Unternehmen, sondern durch ein Subunternehmen erbracht worden seien.
Der Sozialversicherung entstand durch diese Vorgehensweise ein Schaden in Höhe von etwa 330.000 Euro, zudem wurden knapp 76.000 Euro Lohnsteuer und 112.000 Euro an Beiträgen der SOKA-Bau hinterzogen.
Zur Aufklärung der Taten fanden bereits im Mai 2022 umfangreiche Durchsuchungsmaßnahmen des Hauptzollamts Schweinfurt, Finanzkontrolle Schwarzarbeit, Arbeitsgebiet Organisierte Formen der Schwarzarbeit/Organisierte Kriminalität (OFS/OK) gemeinsam mit Kräften der Staatsanwaltschaft Darmstadt und der Steuerfahndung Wiesbaden statt. Zeitweise befanden sich hierbei 130 Einsatzkräfte im Einsatz und durchsuchten 35 Wohn- und Geschäftsräume, vorwiegend im Raum Rhein-Main und in Mittelfranken. Dabei wurden vier Haftbefehle vollzogen sowie zahlreiches Beweismaterial und Vermögenswerte in Höhe von knapp 15.000 Euro sichergestellt.
Darmstadt – In der im Dezember 2023 anberaumten Hauptverhandlung sah das Landgericht Darmstadt nun endgültig als erwiesen an, dass die beiden Bauunternehmer über Jahre hinweg gewerbsmäßig Steuern, Sozialversicherungsbeiträge und Beiträge zur SOKA-Bau hinterzogen haben. Die beiden wurden zu je einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten sowie zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 3 Monaten verurteilt.
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