Sekundenschlaf: Autofahrer rammt parkende Fahrzeuge – 15.000 Euro Schaden

HAßFURT / LKR. HAßBERGE – Ein folgenschwerer Moment der Unachtsamkeit hat am Montagnachmittag in Haßfurt zu einem heftigen Auffahrunfall geführt. Offenbar übermannte die Müdigkeit einen 39-jährigen Autofahrer am Steuer seines Wagens. Er schlief kurzzeitig ein, geriet in den parkenden Verkehr und löste eine Kettenreaktion aus. Nur durch viel Glück gab es keine Verletzten.
Der Unfall ereignete sich am Montag (8. Juni 2026) gegen 15:30 Uhr im Stadtgebiet von Haßfurt.
Ungebremst in den parkenden Gegenverkehr geschoben

Nach den bisherigen Erkenntnissen der Haßfurter Polizei war der 39-jährige Mann mit seinem Auto auf der Hofheimer Straße unterwegs und fuhr in Fahrtrichtung Hofheim. Während der Fahrt verlor der Fahrer aufgrund eines akuten Sekundenschlafs kurzzeitig das Bewusstsein.


Das führerlose Fahrzeug kam daraufhin vom Fahrstreifen ab und steuerte direkt auf die am Straßenrand ordnungsgemäß abgestellten Fahrzeuge zu. Nahezu ungebremst krachte der Wagen in das Heck eines dort parkenden Autos. Die Wucht des Aufpralls war so enorm, dass dieser Wagen wiederum auf ein davorstehendes, drittes Fahrzeug aufgeschoben wurde.
Riesiges Glück: Keine Verletzten, aber Strafverfahren droht
Wie durch ein Wunder wurde bei dem heftigen Zusammenstoß niemand verletzt, da sich in den geparkten Autos zum Unfallzeitpunkt keine Personen aufhielten und auch der Unfallverursacher mit dem Schrecken davonkam.
An den drei beteiligten Fahrzeugen entstand jedoch erheblicher Sachschaden: Die Beamten schätzen den Gesamtschaden vor Ort auf rund 15.000 Euro. Zwei der Autos waren nach der Kollision so schwer beschädigt, dass sie nicht mehr fahrbereit waren und abgeschleppt werden mussten.
Die Polizeiinspektion Haßfurt übernahm die Unfallaufnahme vor Ort. Auf Anordnung der Behörden wurde zudem ein Sachverständiger zur genauen Rekonstruktion des Crashs hinzugezogen. Für den 39-jährigen Fahrer hat der Sekundenschlaf ein juristisches Nachspiel: Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs eingeleitet, da das Einschlafen am Steuer im Straßenverkehr als körperlicher Mangel gewertet wird.

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