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Wichtig für Vereine: Anträge auf Vereinspauschale können ab sofort eingereicht werden

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LANDKREIS SCHWEINFURT – Die Sport- und Schützenvereine im Landkreis Schweinfurt können ab sofort die staatliche Vereinspauschale für das Jahr 2026 beantragen. Das Landratsamt Schweinfurt weist eindringlich darauf hin, dass als Ausschlussfrist Montag, der 02. März 2026, gilt. Bis zu diesem Stichtag müssen alle Anträge inklusive der erforderlichen Unterlagen entweder physisch im Landratsamt eingegangen sein oder durch einen Poststempel eines lizenzierten Dienstleisters nachweislich versendet worden sein, um im Förderverfahren berücksichtigt zu werden.

Eine wesentliche Neuerung in diesem Jahr ist die Einführung des digitalen Antragsverfahrens: Erstmals haben die Verantwortlichen die Möglichkeit, die Vereinspauschale bequem online einzureichen. Vereine, die bereits im Vorjahr eine Förderung beantragt hatten, werden über die neuen Modalitäten und den Ablauf zusätzlich per Post informiert. Alle anderen interessierten Vereine können die notwendigen Formulare auf der Webseite des Landratsamtes unter www.landkreis-schweinfurt.de/vereinspauschale herunterladen oder sich bei Fragen direkt an die Servicestelle Ehrenamt wenden.

Für eine persönliche Beratung oder die telefonische Anforderung der Unterlagen steht die Servicestelle unter der Rufnummer 09721/55-832 zur Verfügung. Alternativ können Anfragen per E-Mail an vereinspauschale@lrasw.de gerichtet werden. Da die Vereinspauschale eine wichtige finanzielle Stütze für die Vereinsarbeit im Landkreis darstellt, empfiehlt die Behörde eine frühzeitige Einreichung der Dokumente, um eventuelle Rückfragen noch vor dem Ablauf der Frist klären zu können.

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